Beschlüsse der Bundeskommission 19. Oktober 2023 - ak.mas - Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband 20.10.23,

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  • Urlaubsgeld für AuszubildendeFür die Auszubildenden in einem Ausbildungsberuf, in dem Mitarbeiter nach der AVR einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben (Berufe nach Anlagen 2, 2d, 2e), erhöht sich zum 1. März 2024 das Urlaubsgeld um 11,5 Prozent. Das Urlaubsgeld beträgt hier künftig 291,65 Euro.
  • Aufwertung weiterer Tätigkeiten in der Krankenpflege In die Entgeltgruppe P 8 der Anlage 31 wird eingruppiert, wessen Tätigkeit sich aufgrund besonderer Schwierigkeit erheblich aus der Entgeltgruppe P 7 heraushebt. Als „besondere Schwierigkeit“ sind nun auch Tätigkeiten in einer Stroke-Unit, einer Intermediate-Care-Station und in begleitenden Psychiatrischen Diensten (BPD) ergänzt. Zulage für
  • Betreuungskräfte steigt Die monatliche Zulage für Betreuungskräfte (Vergütungsgruppe 10 Nr. 18 und Nr. 19 der Anlage 2 AVR) in der ambulanten und stationären Pflege steigt von 120 Euro auf 133,80 Euro. Wertguthaben
  • Altersteilzeit für Mitarbeiter in Anlage 30 Entsprechend der bereits beschlossenen tariflichen Vergütungssteigerungen in der Anlage 30 werden nun die Wertguthaben bei Altersteilzeit zum 1. August 2023 um 4,8 Prozent und zum 1. April 2024 um 4,0 Prozent erhöht.
  • Stufenvorweggewährung zur Personalsicherung Wenn es zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften erforderlich ist, kann Mitarbeitenden in den Anlagen 2, 2d, 2e, 31, 32 und 33 ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden.
  • Höhere Zulagen oder Zuschläge durch Dienstvereinbarung Für Mitarbeitende in den Anlagen 2, 2d, 2e, 31, 32 und 33 können per Dienstvereinbarung die Zeitzuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten (Sonn- und Feiertage, Nachtdienst oder an Samstagen im Spätdienst) erhöht werden. Ebenso für die freiwillige Übernahme zusätzlich betrieblich veranlasster Dienste.
  • Stufenmitnahme beim Tabellenwechsel in den Anlagen 31 bis 33 Wechseln Mitarbeiter, die in einer der Anlagen 31 bis 33 eingruppiert sind, in eine der anderen Anlagen 31 bis 33, so geschieht dies nun unter Mitnahme der bis dahin erreichten Entgeltstufe. Mitnahme Stufenlaufzeit
  • Neue Beschäftigte, die zuvor in anderen Einrichtungen der Caritas, der katholischen Kirche oder der Diakonie gearbeitet haben, werden stufengleich und nun auch unter Berücksichtigung der zuletzt zurückgelegten Stufenlaufzeit eingruppiert. Arbeitsbefreiung:
  • Lebenspartnerschaften werden gleichgestellt Die Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge bei Geburt eines Kindes oder bei Todesfällen gilt nun auch für Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes bzw. für in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährten.
  • Änderungen zur Schlichtungsordnung Die Schlichtungsstellen sind künftig auch zuständig für Entscheidungen bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Einbeziehung der AVR in einem Dienstvertrag. Für den Erlass oder die Änderung einer diözesanen Schlichtungsordnung 

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Durch Beschlüsse der Bundeskommission steigen die Tabellenentgelte in der S 9 für Gruppenleiter und andere im Jahr 2024 gleich zweimal.

Die Werte der Entgeltgruppe S 9 waren in der Vergangenheit identisch mit denen der S 8b. Das wurde mit dem zweiten Beschluss zur Tarifrunde SuE im Dezember 2022 korrigiert: Ab dem 1. Oktober 2024 sollten die Werte der Entgeltgruppe S 9 erhöht werden.

In diesem SuE-Beschluss ist ebenfalls geregelt worden, dass die neuen Werte der S 9 an allen Entgeltsteigerung, die bis zum 30. September 2024 beschlossen werden, teilnehmen - also auch an der allgemeinen Tarifrunde 2023.

Durch den Beschluss vom Dezember 2022 und durch die Tarifrunde 2023 ergeben sich für die S 9 also die folgenden Erhöhungsschritte:*

Beträge in Euro

 EG  Stufe 1
 Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
 S 9 alt
 2.995,63  3.211,18  3.463,08  3.831,49  4.178,84  4.446,86
 S 9 ab 1. März 2024  3.371,39  3.598,79  3.864,55  4.253,22  4.620,71  4.902,44
 S 9 ab 1. Okt. 2024  3.439,30  3.671,40  3.935,15  4.325,50  4.694,75  4.979,60

* Ausnahme Region Ost: Hier greift noch der Eckpunktebeschluss von 2017/2019 mit Kompensation für verspätete Tariferhöhungen! Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier...

Regionalkommission Nord beschließt Gehaltserhöhung In ihrer Sitzung am 6. Juli 2023 in Hannover übernimmt die Regionalkommission Nord den Bundesbeschluss zu den Gehaltserhöhungen unverändert. Damit steigen die Gehälter der rund 53.000 Beschäftigten der Caritaseinrichtungen in Niedersachsen und Bremen. Im Detail:

Allgemeine Tarifrunde (Anlagen 2, 2d, 2e, 31, 32 und 33 AVR) 01.03.2024:

Erhöhung Tabellenentgelt um 200 Euro anschließend Erhöhung des Betrages um 5,5 Prozent die Erhöhung muss mindestens 340 Euro betragen

Die weiteren (dynamischen) Zulagen werden um 11,5 Prozent erhöht.

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Am 15. Juni haben die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas in den beiden laufenden Tarifrunden eine Einigung erzielt. Die Gehälter der rund 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 25.000 zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste steigen zeitlich und in der Höhe gleich wie in den Tarifrunden des Öffentlichen Dientes.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Wir haben in der Tarifrunde der Caritas erreicht, dass die unteren bis mittleren Gehaltsgruppen überdurchschnittlich ansteigen und aufholen – das ist ein starkes soziales Signal, gerade in Zeiten von Inflation. Mit der Übernahme der Abschlüsse im Öffentlichen Dienst leisten wir auch einen wichtigen Beitrag für die Tariflandschaft im Gesundheits- und Sozialwesen insgesamt.“

Allgemeine Tarifrunde (alle Berufsgruppen, außer Ärztinnen und Ärzte sowie Lehrerinnen und Lehrer)

Die Gehälter für gut 650.000 Beschäftigte steigen ab dem 1. März 2024. Die Tabellenentgelte erhöhen sich zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und dieser Wert um weitere 5,5 Prozent. Der Mindestbetrag der Erhöhung muss 340 Euro betragen.

Neben der Erhöhung der Grundvergütung werden zahlreiche dynamische Zulagen sowie das Urlaubsgeld ab dem 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. März 2024 um 150 Euro. Die bereits im Dezember 2022 beschlossene steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichprämie für alle Beschäftigten der Caritas wird für die Auszubildenden noch einmal erhöht: sie erhalten zusätzlich zu ihrer Prämie von zwei mal 500 Euro in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 jeweils 100 Euro.

Hinweis:

Die Beschlüsse  müssen in den jeweiligen  Regionalkommissionen umgesetzt  werden,.

Zusammenfassung  der Mitarbeiterseite in der Bundeskommission der AK.

akmas TARIF INFO Juni 2023 Einigung 1

 Wir stellen die Infi als PDF Datei Zum Downloaden zur Verfügung

 

 

Zunächst zu den Tarifrunden im Öffentlichen Dienst:

Am 22. April haben Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Einigung auf Basis einer Schlichtungsempfehlung erzielt. Eckpunkte sind Inflationsausgleichszahlungen in einer Gesamthöhe von 3.000 Euro; Auszubildende erhalten die Hälfte. Zweiter Punkt der Einigung sind Gehaltssteigerungen ab März 2024. Dabei werden zunächst alle Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro, und dann noch einmal um 5,5 Prozent angehoben; die Erhöhung soll aber mindestens 340 Euro betragen. Auszubildende erhalten pauschal 150 Euro mehr.

Die Mitglieder von ver.di haben in einer Abstimmung dieser Einigung mit 66 Prozent zugestimmt. Nachdem auch die Bundestarifkommission von ver.di zugestimmt hat, gibt es nun noch zwischen ver.di und den Arbeitgebern sogenannte Redaktionsverhandlungen, in denen der endgültige Text des Tarifvertrages ausgehandelt werden muss. Termine für diese Redaktionsverhandlungen sind der 8. und 22. Juni sowie der 18. Juli.

In der Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken haben der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 23. Mai eine Einigung erzielt. Die Tabellenentgelte steigen zum 1. Juli 2023 um 4,8 Prozent, zum April 2024 um weitere 4 Prozent. Ebenso wurden Inflationsausgleichsprämien bis August 2023 und im Januar 2024 von je 1.250 Euro vereinbart. Die Laufzeit beträgt 18 Monate.

Diese Einigung steht noch bis zum 23. Juni unter Vorbehalt! Bis dahin werden die Tarifgremien des Marburger Bunds und der VKA über diese Einigung beraten.

Tarifrunde in der Caritas:

Die Mitarbeiterseite der Caritas hatte sich den ursprünglichen Tarifforderungen von ver.di und dem Marburger Bund angeschlossen. In der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas ist es in den vergangenen Jahren gelungen, Tarifbeschlüsse auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes zu fassen. Dies ist jedoch kein Automatismus, sondern immer das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Dienstgeber- und der Mitarbeiterseite!

Verhandelt wird 1) die „große Tarifrunde“, die alle Berufsgruppen (außer Ärztinnen/Ärzte und Lehrerinnen/Lehrer) umfasst sind sowie 2) separat die Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte.

Der „Teil 1“ der Tarifrunden für die Caritas wurde mit dem Beschluss zur Inflationsausgleichsprämie bereits vor dem Öffentlichen Dienst im Dezember 2022 erledigt. Im jetzt folgenden „Teil 2“ der Tarifrunden stehen die tabellenwirksamen Gehaltssteigerungen im Vordergrund.

Anders als im Öffentlichen Dienst tagt das Beschlussgremium für die Tarifrunden der Caritas, die Bundeskommission, regelmäßig viermal im Jahr. Die nächste Sitzung findet am 15. Juni in Frankfurt a.M. statt. Im Vorfeld dieser Sitzung werden die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite Verhandlungen aufnehmen.

Danke für Eure Unterstützung!

In den beiden Tarifrunden der Caritas 2023 geht es im Wesentlichen um Gehaltssteigerungen. Die Reallöhne müssen – besonders angesichts der Inflation – endlich wieder spürbar steigen!

Wir haben seit Beginn unserer Tarifrunde von überwältigend vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen Deutschlands und aus fast allen Berufsgruppen eindrucksvolle Fotos und Botschaften zugesandt bekommen. Fast täglich konnten wir so auf Facebook und (neu) auf Telegram Eure Unterstützung für alle sichtbar machen. Hierfür möchten wir uns ganz herzlich bedanken! Das ist nicht nur für uns von großer Bedeutung. Das hat sicher auch auf der Dienstgeberseite Eindruck gemacht: Unsere Forderungen werden breit unterstützt – die gut 700.000 Mitarbeitenden in der Caritas tragen diese Tarifrunde mit!

  • Noch ist nichts gewonnen: Wer noch kurz vor der Sitzung der Bundeskommission seine Unterstützung kundtun will, sendet einfach ein Foto gerne mit Botschaft per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!

 

 Quelle: 

Torsten Böhmer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission

Deutscher Caritasverband