Du befindest Dich auf der Homepage der Mitarbeitervertretung der Kath. Stiftung der Kinder -und Jugendhilfe St. Nikolaus im Bund der Caritasstiftung gGmbH. Wir vertreten die Rechte von Dienstnehmerseite auf Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung ( MAVO) in unserer Einrichtung.

 

Was macht eigentlich eine MAV?

Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, fördert deren berufliche, wirtschaftliche und soziale Belange und übt Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte aus.

 

Hauptaufgaben der MAV:

Vertretung der Mitarbeiterinteressen:

Die MAV setzt sich für die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und sorgt dafür, dass geltende arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze, Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden.

Mitbestimmungsrechte:

Bei bestimmten Maßnahmen des Dienstgebers, wie Einstellungen, Eingruppierungen, Versetzungen, Abordnungen oder Einführung von technischen Einrichtungen zur Leistungsüberwachung, muss die MAV zustimmen, damit diese rechtswirksam sind in einigen Fällen ist die Mitbestimmung eingeschränkt, z. B. wenn gesetzliche Vorgaben oder Vereinbarungen verletzt würden.


Mitberatungsrechte:

Die MAV berät die Dienststellenleitung bei Entscheidungen, die die Mitarbeiter betreffen, und kann Vorschläge einbringen, z. B. zur Verbesserung von Arbeitsmethoden oder zur Verhütung von Arbeitsunfällen (drs.de) 

Kommunikation und Feedback:

Die MAV nimmt Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Mitarbeiter entgegen und trägt diese der Dienststellenleitung vor, um die Zusammenarbeit zu verbessern.

Förderung der Zusammenarbeit:

Sie unterstützt die Dienststelle dabei, das Verständnis für den kirchlichen Auftrag zu stärken und eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Leitung zu fördern.

Regelmäßige Treffen und Information:

MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal jährlich zu gemeinsamen Sitzungen, informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft und arbeiten partnerschaftlich zusammen.

Weitere Aufgaben

  • Beteiligung an der Weiterentwicklung der Einrichtung und der Dienste
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Sozialplänen
  • Initiativrecht zur Einbringung von Vorschlägen für die gesamte Belegschaft
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Die MAV ist somit ein zentrales Organ der Interessenvertretung in kirchlichen Einrichtungen, vergleichbar mit Betriebsräten in der freien Wirtschaft, jedoch auf Grundlage kirchlicher Gesetze wie dem MVG-EKD oder der MAVO (katholischen Einrichtungen)

Alle Mitglieder der MAV unterliegen der Schweigepflicht und behandeln die Anfragen der Mitarbeitenden stets vertraulich.

Deine Mitarbeitervertretung, St. Nikolaus

Michael Gardau, Florian Pauli, Christoph Buchholz, Jörg Bollmeier, Christin Hauenschild, Roman Sendrowski, Sandra Ullmann u. Melanie Zerbe

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