Verbindliche Dienstgeberauskunft zur Überleitung

Vor einem Überleitungsantrag hat der Dienstgeber dem Mitarbeiter auf sein Verlangen hin verbindlich die Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung mitzuteilen. Die alleinige Heranziehung der Zuordnungstabelle genügt dabei nicht den tariflichen Anforderungen der AVR.

Auskunftsanspruch des Mitarbeiters aus Antrag Gemäß § 3 Absatz 4 Teil I Anhang Überleitung AVR (2027) kann der Mitarbeiter vom Dienstgeber im Vorfeld eines Antrags auf Überleitung eine verbindliche Auskunft zur individuellen Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung verlangen. Daraufhin ist der Dienstgeber verpflichtet, diese Auskunft verbindlich zu erteilen.

Obwohl bereits die Auskunft durch den Dienstgeber verbindlich ist, schafft sie noch keine Tatsachen, bei der die Mitarbeitervertretung zustimmen müsste. Allein durch die Auskunft des
Dienstgebers erfolgt noch keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung in der Entgeltordnung. Der Mitarbeiter ist außerdem nicht verpflichtet, nach erfolgter Auskunft den
Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung tatschlich zu stellen.

akmas INFO Mai 26 Überleitung Auskunft des DG 1 akmas INFO Mai 26 Überleitung Auskunft des DG 1 2

Das aktuelle ak.mas. INFOgibt es hier zum Downloaden

Unter dem Menüpunkt"Service for you", haben wir Informationen zum Thema Bildungsurlaub zusammengestellt.

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Das Plakat ist von der MAV entworfen 

Bei weiteren Fragen zum Thema, kannst Du Dich gerne an Deine Mitglieder in der MAV wenden.

Am 29. April 2026 fand in den Räumlichkeiten am Wiedweg 2 die konstituierende Sitzung mit Mitgliedern des Wahlausschusses und den neugewählten Mitgliedern in der Mitarbeitervertretung statt. Auf dieser Sitzung wurden die Funtionen des Vorsitz, deren Stellvertretung und der eines Schriftführenden gewählt.

Mehr zum neuen MAV -  Vorstand gibt es hier: Der MAV - Vorstand

Alle anwesenden MAV - Miglieder haben sich bei den Mitgliedern des Wahlausschusses / Wahlvorstand für dessen reibungslose Vorbereitung und Durchführung für die Wahl herzlich bedankt 

Ein herzlichen Dank gilt auch an die Kollegin, Inge Grüner, für die geleistete  Arbeit  in der MAV.

Am 29. Mai 2026 findet die erste gemeinsame Vorstandssitzung statt.

 

Konstituierende Sitzung der Bundeskommission

Vermittlungsausschuss eingerichtet; Mitarbeiterseite äußert Kritik an AcU; Anträge  zur Tarifrunde Teil III erreichen nicht die erforderliche Mehrheit;  Vermittlungsausschuss angerufen; Redaktionsgruppe eingerichtet; Einrichten von Ausschüssen verschoben. In der Amtszeit 2026 bis 2029 kamen die Mitglieder der Bundeskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung in Fulda zusammen. Nach den üblichen Formalien war die Sitzung  geprägt von Kritik, Diskussionen, Auszeiten und Anträgen zur Tarifrunde Teil III, die keine Mehrheit fanden.

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Seite 2:

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Seite 3:

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Hier kannst Du die aktuelle Ausgabe downloaden.

Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission hat ihre Forderungen nach dem "Angebot" der Dienstgeberseite "aktualisiert".

 

 akmas TARIF INFO Maerz III 2026

 

Hier kannst Du die Forderungen downloaden