Verbindliche Dienstgeberauskunft zur Überleitung

Vor einem Überleitungsantrag hat der Dienstgeber dem Mitarbeiter auf sein Verlangen hin verbindlich die Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung mitzuteilen. Die alleinige Heranziehung der Zuordnungstabelle genügt dabei nicht den tariflichen Anforderungen der AVR.

Auskunftsanspruch des Mitarbeiters aus Antrag Gemäß § 3 Absatz 4 Teil I Anhang Überleitung AVR (2027) kann der Mitarbeiter vom Dienstgeber im Vorfeld eines Antrags auf Überleitung eine verbindliche Auskunft zur individuellen Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung verlangen. Daraufhin ist der Dienstgeber verpflichtet, diese Auskunft verbindlich zu erteilen.

Obwohl bereits die Auskunft durch den Dienstgeber verbindlich ist, schafft sie noch keine Tatsachen, bei der die Mitarbeitervertretung zustimmen müsste. Allein durch die Auskunft des
Dienstgebers erfolgt noch keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung in der Entgeltordnung. Der Mitarbeiter ist außerdem nicht verpflichtet, nach erfolgter Auskunft den
Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung tatschlich zu stellen.

akmas INFO Mai 26 Überleitung Auskunft des DG 1 akmas INFO Mai 26 Überleitung Auskunft des DG 1 2

Das aktuelle ak.mas. INFOgibt es hier zum Downloaden

Konstituierende Sitzung der Bundeskommission

Vermittlungsausschuss eingerichtet; Mitarbeiterseite äußert Kritik an AcU; Anträge  zur Tarifrunde Teil III erreichen nicht die erforderliche Mehrheit;  Vermittlungsausschuss angerufen; Redaktionsgruppe eingerichtet; Einrichten von Ausschüssen verschoben. In der Amtszeit 2026 bis 2029 kamen die Mitglieder der Bundeskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung in Fulda zusammen. Nach den üblichen Formalien war die Sitzung  geprägt von Kritik, Diskussionen, Auszeiten und Anträgen zur Tarifrunde Teil III, die keine Mehrheit fanden.

akmas_INFO_März_2026__1

Seite 2:

akmas_INFO_März_2026__2

Seite 3:

akmas_INFO_März_2026__3 

Hier kannst Du die aktuelle Ausgabe downloaden.

Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission hat ihre Forderungen nach dem "Angebot" der Dienstgeberseite "aktualisiert".

 

 akmas TARIF INFO Maerz III 2026

 

Hier kannst Du die Forderungen downloaden

Die Dienstgeber haben am Freitag als Erwiderung auf unsere Forderungen endlich ein „Angebot“ vorgelegt. Mit diesem Antrag werden sie am 19. März 26 in der Sitzung der Bundeskommission aufschlagen. Ohne Worte.

Screenshot_20260315_203301_Facebook

Hoffen wir, dass es am 19.03.2026  ein bessere Ergebnis geben wird.

 

Unsere Geduld ist am Ende – Druck wächst
Von der Dienstgeberseite liegt weiterhin kein eigenes Angebot zu zentralen
Verbesserungen vor. Wichtige Regelungen, die im öffentlichen Dienst längst
umgesetzt wurden, bleiben damit für hunderttausende Caritas-Mitarbeitende
weiterhin offen:
akmas_TARIF_INFO_März_2026

Hier gebt es das aktuelle tarif info zum downloaden