Aus unserem Bistum Hildesheim
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Verbindliche Dienstgeberauskunft zur Überleitung
Vor einem Überleitungsantrag hat der Dienstgeber dem Mitarbeiter auf sein Verlangen hin verbindlich die Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung mitzuteilen. Die alleinige Heranziehung der Zuordnungstabelle genügt dabei nicht den tariflichen Anforderungen der AVR.
Auskunftsanspruch des Mitarbeiters aus Antrag Gemäß § 3 Absatz 4 Teil I Anhang Überleitung AVR (2027) kann der Mitarbeiter vom Dienstgeber im Vorfeld eines Antrags auf Überleitung eine verbindliche Auskunft zur individuellen Eingruppierung nach dem Anhang Entgeltordnung verlangen. Daraufhin ist der Dienstgeber verpflichtet, diese Auskunft verbindlich zu erteilen.
Obwohl bereits die Auskunft durch den Dienstgeber verbindlich ist, schafft sie noch keine Tatsachen, bei der die Mitarbeitervertretung zustimmen müsste. Allein durch die Auskunft des
Dienstgebers erfolgt noch keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung in der Entgeltordnung. Der Mitarbeiter ist außerdem nicht verpflichtet, nach erfolgter Auskunft den
Antrag auf Überleitung in die Entgeltordnung tatschlich zu stellen.

- Geschrieben von Super User
Konstituierende Sitzung der Bundeskommission
Vermittlungsausschuss eingerichtet; Mitarbeiterseite äußert Kritik an AcU; Anträge zur Tarifrunde Teil III erreichen nicht die erforderliche Mehrheit; Vermittlungsausschuss angerufen; Redaktionsgruppe eingerichtet; Einrichten von Ausschüssen verschoben. In der Amtszeit 2026 bis 2029 kamen die Mitglieder der Bundeskommission zu ihrer konstituierenden Sitzung in Fulda zusammen. Nach den üblichen Formalien war die Sitzung geprägt von Kritik, Diskussionen, Auszeiten und Anträgen zur Tarifrunde Teil III, die keine Mehrheit fanden.

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Hier kannst Du die aktuelle Ausgabe downloaden.
- Geschrieben von Super User
Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission hat ihre Forderungen nach dem "Angebot" der Dienstgeberseite "aktualisiert".

Hier kannst Du die Forderungen downloaden
- Geschrieben von Super User
Die Dienstgeber haben am Freitag als Erwiderung auf unsere Forderungen endlich ein „Angebot“ vorgelegt. Mit diesem Antrag werden sie am 19. März 26 in der Sitzung der Bundeskommission aufschlagen. Ohne Worte.

Hoffen wir, dass es am 19.03.2026 ein bessere Ergebnis geben wird.
- Geschrieben von Super User
Unsere Geduld ist am Ende – Druck wächst
Von der Dienstgeberseite liegt weiterhin kein eigenes Angebot zu zentralen
Verbesserungen vor. Wichtige Regelungen, die im öffentlichen Dienst längst
umgesetzt wurden, bleiben damit für hunderttausende Caritas-Mitarbeitende
weiterhin offen:
Hier gebt es das aktuelle tarif info zum downloaden
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